Förderprogramm für besondere Projekte

In seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des Landesverbandes Sachsen das Förderprogramm "besondere Projekte" zur Antragstellung freigegeben. Mit dem Programm soll die Entwicklung von Initiativen sächsischer Theatern und Orchester im Deutschen Bühnenverein gefördert werden, deren Vorhaben sich in öffentlichkeitswirksamer und bedeutender Weise für Demokratie, Toleranz, Diversität und Nachhaltigkeit einsetzen, in der Umsetzung jedoch über die finanziellen Möglichkeiten der Kultureinrichtungen hinausgehen würden.

Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2025.

Das Förderprogramm richtet sich an die sächsichen Kultureinrichtungen, die Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Landesverband Sachsen unter Einbeziehung des Votums des Vorstandes. Pro antragstellender Institution ist eine Förderung von maximal 50% der Gesamtausgaben und bis höchstens 8.000 Euro möglich. Die Fördermittel müssen bis 31.12.2025 verwendet werden.

Die Fördergrundsätze des Programms sowie der Förderantrag zum Ausfüllen stehen nachfolgend zum Download bereit. Der Förderantrag ist per E-Mail an info@landesverband-sachsen.de einzureichen. 

Fördergrundsätze "Besondere Projekte"
> Förderantrag

Bei Fragen zum Programm "besondere Projekte" wenden Sie sich an info@landesverband-sachsen.de oder telefonisch an 0351 8954-365.