Förderprogramm "Besondere Projekte"

Der Landesverband Sachsen im Deutschen Bühnenverein fördert mit dem Programm „Besondere Projekte“ innovative, öffentlichkeitswirksame Vorhaben sächsischer Theater und Orchester. Unterstützt werden Projekte, die neue künstlerische Impulse setzen, gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft in Sachsen beitragen.

 

FAQ – Häufige Fragen zum Förderprogramm

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind sächsische Theater und Orchester, die Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind.

Was wird gefördert? Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind wichtig?
Gefördert werden Projekte von besonderer Bedeutung, die über den regulären Spiel- und Produktionsbetrieb hinausgehen und sich mit Themen der Demokratie, Diversität, gesellschaftlicher Teilhabe, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit oder neuen künstlerischen Ansätzen befassen.

Wie hoch ist die Förderung?
Pro antragstellender Institution ist eine Förderung von maximal 50% der Gesamtausgaben und bis zu 8.000 Euro möglich. Die Fördermittel müssen bis 31.12.2026 verwendet werden.

Wie und bis wann erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des offiziellen Antragsformulars.
Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung der Mittel eingereicht werden.

Wo finde ich die Unterlagen?
Alle Fördergrundsätze, das Antragsformular sowie weiterführende Informationen stehen auf dieser Website zum Download bereit. 

Fördergrundsätze "Besondere Projekte"
> Förderantrag

 

Anträge können bis 31.10.2026 eingereicht werden. Fragen zum Förderprogramm „Besondere Projekte“ beantworten wir gern per
E-Mail info@landesverband-sachsen.de oder telefonisch (0351 8954-365).